Weg zur Ergotherapie

Bitte bring zu jeder Therapieserie einen Überweisungsschein vom Haus- oder Facharzt mit. Folgendes sollte darauf stehen:

  • Diagnose (oder zumindest eine Beschreibung des Problems)
  • Überweisung zur Ergotherapie 
  • Dauer und Umfang der Einheiten (z. B. 10x Ergotherapie à 60 Min.)
  • Anzahl der Hausbesuche 

Im Erstgespräch entscheiden wir gemeinsam, ob Ergotherapie in eurer aktuellen Situation Sinn macht. Wenn ja, verfassen wir einen Behandlungsplan für die Sozialversicherung. 

Die chefärztliche Bewilligungspflicht ist derzeit, mit Ausnahme der SVS, ausgesetzt. 

Für Beratungen im Sinne von Gesundheitsförderung und Prävention ist keine ärztliche Zuweisung erforderlich.

Termine

Solltest du einen Termin nicht wahrnehmen können, bitte ich um eine möglichst frühzeitige Benachrichtigung, damit ich den freigewordenen Termin neu vergeben kann. Eine Absage ist bis spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin telefonisch oder per SMS möglich.

Nicht rechtzeitig abgesagte Termine werden privat in Rechnung gestellt – diese Kosten werden nicht von der Krankenkasse übernommen.

Preise

Als Wahltherapeutin stelle ich nach Abschluss der Therapie eine Honorarnote aus.  

  • 60 Minuten Ergotherapie: 95 €
  • Hausbesuch: ab 25 € (je nach Anfahrtsdauer)
  • km-Geld: 0,42€/km

Die bezahlte Honorarnote kann bei der Krankenkasse zur anteiligen Kostenrückerstattung eingereicht werden. Zusatzversicherungen übernehmen oft einen Teil der Therapiekosten.

Unter bestimmten Voraussetzungen kann nach dem steirischen Behindertengesetz ein Kostenzuschuss gewährt werden (Antrag auf Behindertenhilfe zur Heilbehandlung).

Für weitere Details oder offene Fragen stehe ich dir gerne in einem persönlichen Gespräch zur Verfügung. 

Kontakt

Ergotherapie erfolgt auf ärztliche Zuweisung. Bitte bring für jede Therapieserie einen Überweisungsschein vom Hausarzt oder Facharzt mit. Darauf sollte folgendes stehen: 

  • Diagnose (oder zumindest eine Beschreibung des Problems)
  • Überweisung zur Ergotherapie 
  • Dauer und Umfang der Einheiten (z. B. 10x Ergotherapie à 60 Min.)
  • Anzahl der Hausbesuche 

Im Erstgespräch entscheiden wir gemeinsam, ob Ergotherapie in eurer aktuellen Situation Sinn macht. Wenn ja, verfassen wir einen Behandlungsplan für die Sozialversicherung. 

Die chefärztliche Bewilligungspflicht ist derzeit, mit Ausnahme der SVS, ausgesetzt. 

Für Beratung im Sinne von Gesundheitsförderung und Prävention bedarf es keiner ärztlichen Zuweisung.